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AGB

§ 1 Allgemeines

(1) Es gelten ausschließlich die Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma PE Data GmbH. Dies gilt ebenso für alle Aufträge im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen oder in Textform gestalteten Zustimmung.

(2) Bei Bezug von Software, Betriebssysteme oder sonstigen Programmen erstrecken sich die Bedingungen auch auf das auf den Datenträgern aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung, Bedienungsanleitung und Handbücher sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material (Software). Ferner gelten die der Software gesondert beigefügten Lizenzbestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gegenüber dem Vertragspartner.

(3) Auf die Erstellung von Computerprogrammen, die Softwareentwicklung und internetgestützte Produkte, finden die Geschäftsbedingungen Anwendung, soweit nicht Abweichendes vereinbart wird.

(4) Soweit für gesonderte Geschäftsbereiche besondere Geschäftsbedingungen der PE Data GmbH bestehen, gehen diese den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit sie abweichende Regelungen beinhalten.

 

§ 2 Auftragserteilung

(1) Die Angebote der PE Data GmbH sind freibleibend. Bestellungen sind verbindliche Angebote. Bei nur mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Bestellers. Die Auftragsannahme bleibt vorbehalten; sie erfolgt durch Auftragsbestätigung oder durch unmittelbare Zusendung der Ware bzw. Zurverfügungstellung der Dienste. Die PE Data GmbH ist berechtigt, von der Bestellung abweichend ein nach neuerem technischen Stand verändertes Produkt an Erfüllung statt zu leisten, soweit dieses nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.

(2) Die PE Data GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Ware bzw. Dienstleistung von Dritten gepfändet wird, der Besteller mit der Gegenleistung in Verzug gerät, er zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorgeladen ist, über sein Vermögen die Insolvenz beantragt oder eröffnet wird oder auf andere Weise seine Leitungsfähigkeit beeinträchtigt ist. § 7 Nr. 5 gilt entsprechend.

 

§ 3 Lieferung, Versendung, Gefahrtragung

(1) Angaben von Lieferzeiten sind unverbindlich, die PE Data GmbH übernimmt
hierfür keine Gewähr.

(2) Ausnahmsweise kann verbindlich eine Lieferzeit durch gesonderte schriftliche oder in Textform erfolgende Vereinbarung bestimmt werden; sie verlängert sich jedoch angemessen im Falle von Lieferverzug durch höhere Gewalt oder andere Umstände, die die PE Data GmbH nicht zu vertreten hat. Bei Unmöglichwerden der Lieferung ist die PE Data GmbH berechtigt, ersatzleistungsfrei vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Ware das Werk / Lager der PE Data GmbH verlassen hat bzw. zur Abholung oder Verwendung bereitgestellt ist.

(4) Teillieferungen bleiben vorbehalten. Diese können auch separat in Rechnung gestellt werden.

(5) Die Gefahr geht bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage mit der Aussonderung
und Bereitstellung der Ware bzw. mit Übergabe an den Versand - auch bei frachtfreier Lieferung - auf den Besteller über. Die Entscheidung über Versendungsform, Transportweg und Transportmittel behält sich die PE Data GmbH vor. Sonderbeförderungen erfolgen auf Weisung des Bestellers auf dessen Kosten. Bei Aufstellung oder Montage geht die Gefahr mit Abnahme der Ware durch den Besteller über.

(6) Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers; die Gefahr geht mit der Aussonderung, Absendung bzw. der Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über. Eine Haftung für Transportschäden oder -Verluste ist ausgeschlossen.

 

§ 4 Aufstellung und Montage

(1) Für Aufstellung und Montage gelten soweit nichts anderes schriftlich oder in Textform vereinbart ist - folgende Bestimmungen: Der Besteller hat auf seine Kosten alle Erd-, Bau-, Stemm-, Gerüst-, Putz-, Maler- und sonstige branchenfremde Nebenarbeiten einschließlich der benötigten Baustoffe sowie der Hilfsstoffe, die zur Montage und Inbetriebsetzung notwendig und nicht Gegenstand der Bestellung sind (z.B. Zement-, Putz-, Dichtungsmittel, Gerüste, Hebezeuge) sowie das erforderliche Personal rechtzeitig zu stellen. Betriebskraft (Strom) ist einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Verwendungsstelle zu stellen.

(2) Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage von verdeckt geführten Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlichen Anlagen sowie den statischen Gegebenheiten unaufgefordert zu machen.

(3) Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände, die die PE Data GmbH nicht zu vertreten hat, so trägt der Besteller die Kosten für Wartezeit und erneuter Anfahrt der Aufsteller / des Montagepersonals.

(4) Der Besteller bescheinigt gegenüber dem Personal der PE Data GmbH die Arbeitszeit sowie die ordnungsgemäße Abnahme der Aufstellung oder Montage.

(5) Für Arbeiten, die nicht im Umfang des Auftrages enthalten sind, übernimmt die
PE Data GmbH keine Haftung.

 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ein Skontoabzug findet nicht statt.

(2) Es gilt der schriftlich oder in Textform vereinbarte Preis. Fehlt eine schriftliche oder in Textform gestaltete Vereinbarung, so gilt der für die jeweilige Lieferung oder Leistung am Tag der Bestellung gültige Listenpreis.

(3) Bei Aufstellungen und Montagen gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Verrechnungssätze für Arbeitszeit und Zuschläge für Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit, für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen sowie für Planung und Überwachung.

(4) Die PE Data GmbH erteilt jeweils eine Rechnung unter Angabe einer Zahlungsfrist. Nach Ablauf der ausgewiesenen Zahlungsfrist gerät der Besteller mit der Gegenleistung - auch ohne vorherige Mahnung - in Verzug. Er hat ab Verzugsbeginn die Forderung mit 8 Prozentpunkten (Nichtkaufleute: 5 Prozentpunkten) Zinsen über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen sowie die Kosten der Rechtsverfolgung und weitere Verzugsschäden zu tragen. Der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens bleibt dem Besteller vorbehalten.

(5) Die Aufrechnung des Bestellers mit Gegenansprüchen sowie die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich abdingbar.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt

(1) Die PE Data GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Findet die Zwangsvollstreckung (z.B. Pfändung) durch Dritte in Eigentumsvorbehaltsware statt oder steht diese bevor, hat der Besteller die PE Data GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten der gerichtlichen Geltendmachung des Eigentumsrechts gegenüber dem Dritten trägt der Besteller.

(2) Der Besteller ist nach vorheriger Zustimmung der PE Data GmbH berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang an Dritte weiter zu verkaufen. Er tritt bereits bei Abnahme der Ware die entstehenden Ansprüche gegen Dritte an die PE Data GmbH ab; letztere nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung der Geldforderungen gegenüber Dritten wird der Besteller ermächtigt; die PE Data GmbH kann diese jedoch auch selbst einziehen. Sie verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller nicht in Zahlungsverzug gerät. Bei Zahlungsverzug ist der Besteller verpflichtet, gegenüber der PE Data GmbH den Besitzer der Ware sowie alle zur Rechtsverfolgung erforderlichen Angaben bekannt zu geben.

(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Gegenstände durch den Besteller wird für die PE Data GmbH vorgenommen. Wird ein gelieferter Gegenstand mit anderen, der PE Data GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die PE Data GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des gelieferten Gegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. An der durch Verarbeitung entstehenden Sache gelten die Eigentumsvorbehaltsrechte fort.

(4) Wird ein gelieferter Gegenstand mit anderen, der PE Data GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwirbt die PE Data GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des gelieferten Gegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller der PE Data GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das Allein- oder Miteigentum für die PE Data GmbH.

 

§ 7 Gewährleistung

(1) Die Angaben der PE Data GmbH zur Beschaffenheit der Ware in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Datenverzeichnissen oder ähnlichen stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Diese Beschreibungen sind keine Zusicherung von Eigenschaften; handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Die PE Data GmbH übernimmt bei Software-Lieferungen und internetgestützten Produkten keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und den unterbrechungsfreien Ablauf der Programme und Dienste.

(2) Der Besteller hat die Ware bzw. Dienstleistungen nach Empfang unverzüglich zu prüfen. Mängel oder Fehlbestände müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Empfang der Ware schriftlich oder in Textform bei der PE Data GmbH gerügt werden, andernfalls gilt die gesamte Lieferung bzw. Bereitstellung als genehmigt.

(3) Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Frist beginnt mit Lieferung der Ware an den Besteller. Zur Geltendmachung der Gewährleistung sendet der Besteller das Defektteil nebst Fehlerbeschreibung, Auftragsnummer, Angabe der Modell- und Seriennummer an die PE Data GmbH. Durch Erbringen der Gewährleistung beginnt keine neue Gewährleistungsfrist. Garantien des Produkt-Herstellers bleiben davon unberührt.

(4) Der PE Data GmbH steht das Recht zur zweimaligen Nachbesserung zu.

(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs einer Sache bei Rücklieferung an die PE Data GmbH aufgrund Rücktritts, Rückabwicklung oder anderer Gestaltungsrechte trägt der Besteller; der Rücktritt wird durch den Untergang ausgeschlossen.

(6) Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese nicht als zusammengehörend verkauft. Die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten bei Rücksendung von Waren aufgrund berechtigter Mängelrügen übernimmt die PE Data GmbH. Etwaige von der PE Data GmbH ersetzte Teile werden Eigentum der PE Data GmbH.

(7) Bei dem Erwerb gebrauchter Geräte ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

 

§ 8 Haftung

(1) Die PE Data GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Sachen.

(2) Für die Vernichtung von Daten haftet die PE Data GmbH nur, wenn der Besteller nachweisbar sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann. Unterlässt der Besteller eine vorherige Datensicherung oder deren regelmäßige Kontrolle, wird die PE Data GmbH von der Haftung frei. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Für Datenübertragungsfehler mittels Internet haftet die PE Data GmbH nicht. Der Besteller ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

 

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Sitz der PE Data GmbH. Gerichtsstand ist - unter Kaufleuten - der des Firmensitzes der PE Data GmbH. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

§ 10 Datenspeicherung (§ 33 BDSG)

Alle Daten des Bestellers werden elektronisch bzw. manuell gespeichert. Die Weitergabe von Daten erfolgt unter Beachtung des Datenschutzrechts im notwendigen Umfang zur Auftragsabwicklung sowie aufgrund besonderer gesetzlicher Verpflichtung.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

 

Stand: 11/2016

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